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Präzedenzfall? Kommt endlich die Lizenz zum Töten

Große Kunst oder Kleinkunst?

Bild: ZDF / Ben Knabe

Vor dem „Schmähgedicht“ lag es auf der Hand das Straftaten, auch mit voriger Ansage, strafbar sind. Diese populistische Aussage könnte nun aber aber als rechtsextrem und intolerant entlarvt sein!

Die Causa Böhmermann zieht weitere Kreise. Satiristen könnte damit erstmals erlaubt sein auch schwere Straftaten straffrei, oder mit stark reduziertem Strafmaß, zu begehen. Vorausgesetzt Böhmermann geht straffrei aus der Sache raus.

Als Beispiel wäre es straffrei möglich jemanden im Rahmen einer Comedy-Veranstaltung mit einer Kettensäge zu zerteilen, vorausgesetzt man sagt vorher die Worte „Das ist in Deutschland nicht erlaubt“.

Dies hätte natürlich Auswirkungen auf ähnliche gesetzliche Privilegien wie z.B. die Pressefreiheit. Deren Schutz-Umfang könnte sich zukünftig auf Straftaten ausdehnen, ein Präzedenz-Erfolg Böhmermanns vorausgesetzt.

Dabei wäre zu beachten, dass die Wortmuster und die situative Einbettung sich unterscheiden:
Es wäre dann für Journalisten möglich während einer beliebigen Pressekonferenz mit den einleitenden Worten „Diese Person ist ein Ausserirdischer“ die „situative Einbettung“ und eine „investigative Absicht“ zu nutzen um ohne Strafe davonzukommen. Was bisher nicht möglich war und ist. Dies wäre eine eine wichtige und unterstützenswerte Neuauslegung der Pressefreiheit. Selbstverständlich wäre das genannte nur mit gültigem Presseausweis legal!

Auch die Stellungsnahme des ZDF scheint diese Betrachtungsweise zu stützen.

So könnte man sich zukünftig an diese Stellungsnahme anlehnen und argumentieren:
Die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit umfasse gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, z.B. Ausserirdische, auch den Einsatz grober Recherchemittel, unabhängig davon, ob sie persönlichen oder allgemeinen geschmacklichen Vorstellungen entsprechen.
Es liege im Wesen der Pressefreiheit, durch gezielte Recherchen, die auch darauf angelegt sind, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben.

Da das branchenübliche „Schummeln“ eh gar nicht strafbar ist wird die Pressefreiheit von vielen Journalisten bisher als sinnlos abgelehnt. Die Pressefreiheit behindert nach Ansicht der meisten Journalisten die Strafverfolgung der „Lügenpresse“-Rufer. Die nun angedachte Erweiterung der damit verbundenen Privilegien könnte die Akzeptanz der Pressefreiheit in der Branche wieder steigern. Und gleichzeitig den Presseausweis, neben seiner Hauptfunktion als Rabattkarte, zu einer „License to Kill“ aufwerten.

In diesem Kontext ist ein verstörendes Zeichen, dass Aston Martin keinen Presserabatt auf seine Fahrzeuge gewährt. Mit guten Beispiel voran geht dagegen die Firma Stihl mit einen Journalistenrabatt von 20 Prozent auf Kettensägen. Auf Maßanzüge gibt es je nach Anbieter durchschnittlich 15%.

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